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   VG Weimar, 11.05.2017 - 5 K 20276/16 We   

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https://dejure.org/2017,28462
VG Weimar, 11.05.2017 - 5 K 20276/16 We (https://dejure.org/2017,28462)
VG Weimar, Entscheidung vom 11.05.2017 - 5 K 20276/16 We (https://dejure.org/2017,28462)
VG Weimar, Entscheidung vom 11. Mai 2017 - 5 K 20276/16 We (https://dejure.org/2017,28462)
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Volltextveröffentlichung

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AsylG § 4
    Irak, gefahrerhöhende Umstände, innerstaatlicher bewaffneter Konflikt, Bagdad, Nordirak, Kurdisches Autonomiegebiet, interne Fluchtalternative, Schiiten, Kurden, Miliz, schiitische Miliz, subsidiärer Schutz

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 13.02.2014 - 10 C 6.13

    Abnahme von Fingerabdrücken; Änderung des Asylverfahrensgesetzes;

    Auszug aus VG Weimar, 11.05.2017 - 5 K 20276/16
    Dabei kann im Fall individuell vorliegender gefahrerhöhender Umstände ein vergleichsweise geringes Niveau willkürlicher Gewalt genügen, während eine ernsthafte individuelle Bedrohung infolge willkürlicher Gewalt bei Abwesenheit persönlicher gefahrerhöhender Umstände nur in einer (außergewöhnlichen) Situation angenommen werden kann, die durch einen so hohen Gefahrengrad gekennzeichnet ist, dass stichhaltige Gründe für die Annahme bestehen, dass die fragliche Person dieser Gefahr auch individuell ausgesetzt wäre (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.11.2011 - 10 C 13.10 -, juris Rn. 18; BVerwG, Urt. v. 13.02.2014 - 10 C 6.13 -, juris Rn. 24).
  • BVerwG, 17.11.2011 - 10 C 13.10

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beschränkung der Revision; Beweismaß;

    Auszug aus VG Weimar, 11.05.2017 - 5 K 20276/16
    Dabei kann im Fall individuell vorliegender gefahrerhöhender Umstände ein vergleichsweise geringes Niveau willkürlicher Gewalt genügen, während eine ernsthafte individuelle Bedrohung infolge willkürlicher Gewalt bei Abwesenheit persönlicher gefahrerhöhender Umstände nur in einer (außergewöhnlichen) Situation angenommen werden kann, die durch einen so hohen Gefahrengrad gekennzeichnet ist, dass stichhaltige Gründe für die Annahme bestehen, dass die fragliche Person dieser Gefahr auch individuell ausgesetzt wäre (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.11.2011 - 10 C 13.10 -, juris Rn. 18; BVerwG, Urt. v. 13.02.2014 - 10 C 6.13 -, juris Rn. 24).
  • VG Karlsruhe, 26.01.2017 - A 3 K 4020/16

    Gruppenverfolgung sunnitischer Muslime in Bagdad/Irak

    Auszug aus VG Weimar, 11.05.2017 - 5 K 20276/16
    Die in der Herkunftsregion des Klägers von diesen Gruppen durchgeführten Anschläge und gewaltsamen Übergriffe sind damit nicht lediglich Ausprägungen innerer Unruhen und Spannungen, sondern müssen auch wegen ihrer Dauer, Häufigkeit und Intensität als Formen der Gewaltausübung im Rahmen eines innerstaatlichen bewaffneten Konflikts verstanden werden (so auch VG Karlsruhe, Urteil vom 26. Januar 2017 - A 3 K 4020/16 -, juris).
  • VG Berlin, 26.07.2018 - 29 K 377.17
    Die vom Kläger angeführte Entscheidung des VG Weimar, Urt. v. 11. Mai 2017 - 5 K 20276/16 We bejaht zwar das Vorliegen eines bewaffneten innerstaatlichen Konflikts in Bagdad, verlangt aber für die Zuerkennung des subsidiären Schutzes das Hinzutreten individueller gefahrerhöhender Merkmale.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2020 - 9 A 579/20

    Anspruch eines Asylbewerbers auf Anspruch auf Gewährung subsidiären Schutzes;

    Die weiterhin in der Antragsbegründung angeführten Urteile des Verwaltungsgerichts Braunschweig vom 19. April 2017 - 2 A 312/16 -, des Verwaltungsgerichts Weimar vom 11. Mai 2017 - 5 K 20276/16 We - und des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 9. August 2018 - 15a K 12458/17.A - betreffen die Lage in der Hauptstadt Bagdad.
  • VGH Bayern, 27.03.2018 - 20 ZB 18.30677

    Fehlende Urteilsbegründung als Berufungszulassungsgrund

    Dagegen hätten in letzter Zeit mindestens zwei Verwaltungsgerichte, insbesondere das Verwaltungsgericht Weimar (U.v. 11.5.2017 - 5 K 20276/16 We) und das VG Braunschweig (U.v. 19.4.2017 - 2 A 312/16) das Vorliegen eines innerstaatlichen Konflikts im Irak in der Region Bagdad bejaht.
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